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23.09.09 –
Wolfgang Goschenhofer hat zur Diskussion zur Änderung der Altstadtsatzung am 28.04.2009 einen Vorschlag an den OB/Fraktionsvorsitzende gesandt:
Aufgrund ihrer historisch sehr bedeutenden Bausubstanz ist die Nördlinger Altstadt ein Ensemble nach Art. 1 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz. Jede Veränderung bedarf einer Erlaubnis nach dem bayerischen Denkmalschutzgesetz.
Die Nördlinger Altstadt ist von Kriegszerstörungen und späteren Eingriffen weitgehend verschont geblieben. Die heutige Altstadt erfuhr ihre dominierende Prägung durch das Mittelalter. Daneben haben sich zum einen aber auch Gebäude und Gebäudeteile sowie städtebauliche Räume aus früherer Zeit erhalten und zum anderen bedeutsame baugeschichtliche und bauliche Veränderungen in der Folgezeit vollzogen, die von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder historischer Bedeutung sind.
Soweit diese gebaute Umwelt dazu beiträgt, die Identität des heutigen Altstadtbildes als Abbild der baugeschichtlichen Entwicklung Nördlingens zu prägen, soll die Altstadt-satzung die Chance wahren, das historische Stadtbild und Straßenbild eines zusammenhängenden Altstadtgefüges für die Zukunft beizubehalten.
Der Verantwortung für das Gemeinwesen entspricht daher auch die Pflicht, darauf bedacht zu sein, das charakteristische Erscheinungsbild dieser Stadt so zu erhalten, zu entwickeln und zu gestalten, dass Erhaltung, Entwicklung und Gestaltung keinen Gegensatz zum attraktiven Leben (Einkaufen, Wohnen und Arbeiten) beinhalten.
Um diese Ziele zu erreichen, ist jedoch die Mitwirkung und das Bewusstsein aller Bürger für "ihre Stadt" notwendig, indem sie
"¢ die baulichen Vorhaben rechtzeitig mitteilen,
"¢ die Beratung aufsuchen,
"¢ gegenüber den Anregungen der Beratung, die auf der Satzung aufbauen wird,
Aufgeschlossenheit zeigen.
Es genügt jedoch nicht, nur einzelne wertvolle bauliche Besonderheiten zu schützen. Ausgehend vom Schutz, der Pflege der Einzelheiten muss auf das Altstadtbild in seiner Gesamtheit Wert gelegt werden.
Das sind:
"¢ Straßenzüge
"¢ Plätze
"¢ Häusergruppen
"¢ Einzelhäuser
"¢ Freiflächen
"¢ Details
Stadtrat und Stadtverwaltung sind in diesem Zusammenhang der Überzeugung, dass diese Vorschriften keine Einengung, sondern eher die Ermöglichung eines größeren Gestaltungsspielraumes bedeuten.
Die nachfolgende Satzung zeigt die Bandbreite der gestalterischen Möglichkeiten auf und soll dazu beitragen, Sicherheit sowohl in der Behandlung der alten Substanz als auch in der Anwendung der heutigen architektonischen und konstruktiven Mitteln unter Berücksichtigung moderner, ökologischer und energetischer Gesichtspunkte zu erreichen, um gleichzeitig dem besonderen Charakter und dem Bild der Altstadt gerecht zu werden.
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