Kreistagsfraktion empört über Maulkorb

Die jüngste Fraktionssitzung der Sozialen Ökologischen Fraktion (DSÖF) im Kreistag stand im Zeichen der Billiglohnbeschäftigung, die vor einem Vierteljahr nach dem Willen der CSU/JB sowie des Landrats für die Kreiskliniken und Seniorenheime (gKU) be

21.10.09 –

Begründung: Billiglohnbeschäftigte kommen dem Arbeitgeber nicht günstiger als Tarifbeschäftigte, was Vergleichszahlen zwischen Küche Donauwörth und Küche Nördlingen bewiesen. Diese Zahlen wurden von der Geschäftsführung erst auf Drängen von Marianne Ach nach dem Sommerbeschluss auf den Tisch gelegt, skandalös nach Ansicht der Fraktion. Auf Nachfrage der Anwesenden, wie der Antrag im Verwaltungsrat behandelt wurde, gab Marianne Ach bekannt, dass sie das der Fraktion nicht sagen dürfe. Ihr wurde nämlich in der Verwaltungsratssitzung erklärt, dass sie keine Informationen aus der Verwaltungsratssitzung weitergeben darf, auch nicht an die eigenen Fraktionsmitglieder im Kreistag. Auf diesbezügliche Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Hubert Renelt beim Landrat erhielt die Fraktion ein Schreiben, in dem sich der Landrat auf die Unternehmenssatzung des gKU beruft, in der es heißt: "Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind verpflichtet, über sämtliche vertrauliche Angelegenheiten von denen sie Kenntnis erhalten, Stillschweigen zu bewahren." Und weiter: "Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den Organen des Landkreises." (Kreistag und Kreisausschüsse).

Die Fraktion, die sich bislang als Organ des Landkreises sah und für die die Information durch ihr Mitglied im Verwaltungsrat der Kliniken und Seniorenheime (gKU) eine Selbstverständlichkeit war, nimmt diesen Maulkorb nicht hin. Sie wird eine Satzungsänderung beantragen und hofft auf die Solidarität aller Fraktionen im Kreistag, die dieses Informationsverbot genauso betrifft. Denn ohne Information und Diskussion innerhalb der Kreistagsfraktionen ist kein demokratischer Willensbildungsprozess möglich und die in der Landkreisordnung verankerte Verpflichtung der Kreistagsmitglieder zur Kontrolle der Kreisangelegenheiten äußerst erschwert. Hier ergibt sich auch die Überlegung, ob die Satzung des gKU in diesem Punkt Bestand hat. Eine Frage, die die Fraktion bei Beibehaltung des Informationsverbots klären lassen wird.

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