Baumschutzverordnung für private Bäume angeregt

Die Abholzung von sechs großen Bäumen auf einem Privatgrundstück in Nördlingen nahm Stadtrat Wolfgang Goschenhofer (Bündnis 90 / Die Grünen) zum Anlass, eine Baumschutzverordnung auchfür private Bäume anzuregen.

08.05.10 –

Der Antrag von Wolfgang Goschenhofer wurde im Stadtrat allerdings abgelehnt. Somit bleibt es dabei, dass Eigentümer von Grundstücken keine Rücksicht auf Bäume nehmen müssen.

Anders sieht es hingegen aus, wenn ein Baum als Naturdenkmal deklariert wurde. Das Landratsamt kann Bäume unter gewissen Voraussetzungen in die entsprechende Liste aufnehmen.

Mit der vorgeschlagenen Regelung hätten alte Bäume ab einem gewissen Stammdurchmesser generell unter Schutz gestellt werden sollen. Fällungen wären dann nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässig. 

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