Menü
08.05.10 –
Der Antrag von Wolfgang Goschenhofer wurde im Stadtrat allerdings abgelehnt. Somit bleibt es dabei, dass Eigentümer von Grundstücken keine Rücksicht auf Bäume nehmen müssen.
Anders sieht es hingegen aus, wenn ein Baum als Naturdenkmal deklariert wurde. Das Landratsamt kann Bäume unter gewissen Voraussetzungen in die entsprechende Liste aufnehmen.
Mit der vorgeschlagenen Regelung hätten alte Bäume ab einem gewissen Stammdurchmesser generell unter Schutz gestellt werden sollen. Fällungen wären dann nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Uups, kein Eintrag vorhanden.
Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.