Zum ÖPNV im Landkreis Donau-Ries

Die Kreistagsfraktion veröffentlicht eine Pressemitteilung zum Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) im Lkr. Donau-Ries

17.10.10 –

1. Nahverkehrsplan (NVP) - eigenwirtschaftliche Verkehre 2007

Grundlage der heutigen Diskussion ist der Nahverkehrsplan, der 2007 im Kreistag beschlossen wurde. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, am Anfang auf diesen seit 3 Jahren gültigen NVP einzugehen. In über 250 Seiten versteckt sich der zentrale Grundsatz auf Seite 104 sozusagen im Kleingedruckten. Da steht: "Die ausreichende Verkehrsbedienung im ÖPNV ist eigenwirtschaftlich zu erbringen."

Eigenwirtschaftlich, was heißt das? Es bedeutet, dass die VU, die den ÖPNV bedienen, diesen ÖPNV ausschließlich aus Eigenmitteln plus Zuschüsse für die Schüler-und Behindertenbeförderung finanzieren. Weitere Zuchüsse dürfen die VU bei eigenwirtschaftlichem Betrieb nicht erhalten. Fließen weitere Zuschüsse, wie im Landkreis praktiziert, sind es rechtlich gemeinwirtschaftliche Verkehre. Schon daran erkennt man, dass die im NVP festgeschriebene Eigenwirtschaftlichkeit nur auf dem Papier stand, aber deshalb so festgeschrieben wurde, weil dadurch verschiedene Seiten einen Vorteil hatten. Das Nachsehen hatten allerdings die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises.

Wer hatte nun Vorteile? In erster Linie der Landkreis in seinem Haushalt. Eigenwirtschaftliche Verkehre hatten aus der Sicht der Kreistagsmehrheit den "Vorteil", dass der Landkreis beim ÖPNV "sparen" konnte: Von 1997 -2007 erbrachte der Landkreis jährlich im Schnitt weniger als 75000 € Eigenmittel und lag damit abgeschlagen auf dem letzten Platz im Vergleich der schwäbischen Landkreise. Der Landkreis lag damit natürlich automatisch auch weit abgeschlagen auf dem letzten Platz der ÖPNV-Fördergelder. So sollte es laut NVP-Beschluss von 2007 auch weiterhin bleiben. Die Mehrheit im Kreistag war auf diese Sparpolitik auch noch stolz.

Wer hatte noch einen Vorteil? Die VU des VDR. Eigenwirtschaftlichen Verkehre brauchte der Landkreis nicht ausgeschrieben, es erfolgte die Direktvergabe.

Keinen Vorteil, sondern das Nachsehen hatten, wie schon erwähnt die Landkreisbewohner.

Denn die logische Konsequenz aus der Eigenwirtschaftlichkeit war die "Ausreichende Bedienung" auf Niedrigstniveau: Im PbefG wird eine "ausreichenden Bedienung" gefordert, ohne diesen Begriff näher zu definieren. So hat sich der Landkreis im NVP für die Mindestanforderungen aus der Bayer. Leitlinie zur Nahverkehrsplanung entschieden. Diese Bayer. Leitlinie zur Nahverkehrsplanung gibt Grenzwerte für eine Mindestanforderung und Richtwerte für einen guten ÖPNV-Standard vor. Von diesen Richtwerten für eine "Gute Bedienung" ist der Landkreis weit entfernt.

Eine weitere logische Konsequenz aus der Eigenwirtschaftlichkeit war, dass der Busverkehr im Landkreis weitestgehend ein Schülerbeförderungsverkehr war. Außerhalb der Schulfahrtzeiten, so 2007 beschlossen, sollte so gut wie kein ÖPNV stattfinden.

Aber auch für den Landkreis und seinen Haushalt stellten sich Nachteile ein, als er über den NVP hinausgehende Angebote an seine Landkreisbewohner machen wollte und die starke Abhängigkeit den den VU zu spüren bekam. Hierauf wird gleich noch detaillierter eingegangen.

Soweit der NVP aus dem Jahr 2007.


2. Zeit von 2007 - heute:

Schon 2008 stellte sich heraus: Die ausreichende Bedienung auf unterem Niveau reicht hinten und vorne nicht aus. So wurden einige Angebotslöcher gestopft, für viel Geld, ohne Gesamtkonzept nach dem Motto "Pilotprojekt hier - Pilotprojekt da". Ein anderer Grund war auch der vermehrte Nachmittagsunterricht an Schulen. Beispiele:

a) Nebenverkehrszeiten ( = keine Schulzeiten): 150.000 € pro Jahr

b) Lechbus: 200.000 € pro Jahr

c) Rufbussse Monheimer Alb /Ries: 30.000€ pro Jahr.

d) 3. Nachmittagsbus im Lechgebiet: 14.000 € pro Jahr.

e) Schülerverkehr des Lechgebiets, der fehlende Fahrten des ÖPNV kompensiert: 23.000 € pro Jahr.

Damit ist der "Spareffekt" und damit die ursprüngliche Begründung für einen eigenwirtschaftlichen ÖPNV im Landkreis weitgehend weggefallen. Der Landkreis hat heute de facto bereits gemeinwirtschaftliche Verkehre. Die Nachbesserungen, um die Angebotslöcher zu stopfen, muss der Landkreis teuer bezahlen. Dies ist mit der bereits erwähnten starken Abhängigkeit des Landkreises gemeint. Denn den Preis für die Nachbesserungen diktiert das VU, zurecht aus seiner Sicht und deshalb geht hier von unserer Seite auch kein Vorwurf an die VU. Wie teuer die Nachbesserungen dem Landkreis kommen, belegen folgende Vergleichszahlen für die Förderung des Kreises pro Fahrgast, die die VU vorgelegt haben:

  • normaler ÖPNV: 6 ct je Fahrgast, von H. Schwarzer auf 30ct korrigiert

  • Rufbus Lechgebiet: 8 € je Fahrgast

  • Rufbus Monheimer Alb: 39 € je Fahrgast

  • Rufbus Ries: 15 € je Fahrgast Förderung durch den Landkreis

Das ist viel Geld für wenig zusätzlichen ÖPNV


3. 2010 ff - Wie soll es weitergehen?

Die aktuelle Diskussion heute geht um bedarforientierte Angebote des Landkreises durch Rufbusse. Nach den Vorberatungen und Beschlüssen im Fachausschuss sollen die bestehenden Rufbusprojekte in den Abendzeiten verkürzt und an Sonn- und Feiertagen ganz gestrichen werden, und zwar sofort . Dies gilt es festzuhalten. Außerdem wird das Rufbusmodell nach dem Vorschlag der VU auf alle Linien der VU Schwarzer und Osterrieder untertags ausgeweitet. Dieser letzte Punkt ist zweifelsohne ein Fortschritt und hat unsere Unterstützung. Allerdings fahren diese neuen Rufbusse frühestens nächsten Herbst. Damit wird durch die heutigen Beschlüssse der ÖPNV zumindest für ein Jahr nicht verbessert und es besteht überhaupt kein Grund für Jubelreden. Denn, wie schon erwähnt, es wird sofort bei den bestehenden Rufbussen gekürzt und gestrichen. So endet der ÖPNV nach dem Willen der Mehrheit im Fachausschuss spätestens um 20.30 Uhr und Sonntags und Feiertags findet keine Bedienung mehr statt. Dies ist ein Schritt zurück für die Landkreisbewohner im Nahverkehr, den wir nicht akzeptieren. Deshalb stellen wir Änderungsanträge bzgl. der Bedienzeiten der Rufbusse.

  1. Anderungsantrag: Für die bereits laufenden Rufbusse gilt eine Bedienzeit bis 23 Uhr einschließlich Sonn- und Feiertagen.

  2. Änderungsantrag: Für die für Herbst 2011 geplanten neuen Rufbusse gilt eine Bedienzeit bis 23 Uhr einschließlich Sonn- und Feiertagen.

Wie soll es aus unserer Sicht mit dem Busverkehr im Landkreis weitergehen?

Wir möchten einen guten angebotsorientierten ÖPNV im Landkreis.

a) Dies bedeutet eine Taktverdichtung aller Linien untertags als reguläres Angebot, ohne dass die Bürger anrufen müssen. Rufbusse können den gut vertakteten Verkehr in der Fläche zusätzlich unterstützen.

b) Dies bedeutet einen ÖPNV bis 23 Uhr, auch samstags und an Sonn- und Feiertagen mit Linienverkehr und Rufbussen.

c) Diese Verkehre gehören nach EU-Recht ausgeschrieben, damit im Sinne der EU-Richtlinien endlich auch im Landkreis ein tatsächlicher Wettbewerb der Anbieter stattfindet. Davon kann der Landkreis nur profitieren. Dabei sehen wir selbstverständlich auch die Interessen aller im Landkreis fahrender VU und ihrer Beschäftigten. Wir sind aber der Überzeugung, dass die VU des Landkreises die Konkurrenz von außerhalb nicht zu fürchten brauchen. Die Stadtverkehre Donauwörth haben dies gezeigt.

d) Außerdem bestehen wir auf die Einführung einer unabhängogen Mobilitätszentrale sowie auf die externe Erarbeitung eines Marketingkonzepts. Diese beiden Punkte wurde 2007 im NVP auf Antrag der Frauen/Ökofraktion hin beschlossen, woraufhin meine damalige Fraktion trotz deutlich geäußerter Kritik am NVP diesem zustimmte. Das Marketingkonzept sollte als kurzfristige, d.h. innerhalb von 2 Jahren zu verwirklichende Maßnahme mit höchster Priorität erstellt werden, die Mobilitätszentrale als mittelfristige Maßnahme innerhalb von 5 Jahren eingeführt werden. Nichts ist umgesetzt bisher. Mobilitätszentrale und Marketingkonzept werden immer wieder von der Kreistagsmehrheit auf die lange Bank geschoben.

Fazit: Verabschieden wir uns von der "ausreichenden Bedienung mit eigenwirtschaftlichen Verkehren" und führen wir eine gute Bedienung ein, die auch kostenmäßig für die Landkreisbewohner attraktiv ist. Hierfür ist unsere Fraktion bereit, im Haushalt deutlich höhere Eigenmittel einzustellen verbunden mit gleichzeitig deutlich höheren staatlichen Zuwendungen. Erarbeiten wir gemeinsam einen neuen NVP, der deutlich mehr Landkreisbewohnern als bisher eine echte Alternative zum individuellen Verkehr bietet.

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