Stadtratsfraktion stellt Antrag zu einer Baumschutzverordnung

In diesem Artikel lesen Sie den Wortlaut des Antrages unserer Stadtratsfraktion zur Ausarbeitung einer Baumschutzverordnung

18.12.11 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Faul,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,


wir möchten alte Bäume im Stadtgebiet schützen lassen. 

 

Sie sind ein über Jahre hinweg gewachsenes Kleinbiotop. Jeder alte Baum stellt eine kleine "grüne Lunge" Nördlingens dar und sorgt für ein angenehmeres Stadtklima. Die teilweise jahrzehnte- und manchmal sogar jahrhundertealten Naturdenkmale sind oftmals auch ein Stück Nördlinger Stadtgeschichte. 

Diese Bäume bedürfen eines besonderen Schutzes. Leider ist dies in Nördlingen bisher nicht der Fall. Viele andere Städte haben diese Gesetzeslücke schon erkannt und die Bäume mit einer Baumschutzverordnung unter besonderen Schutz gestellt. 

Eine "Nacht- und Nebelabholzaktion" wie letztes Jahr am Joseph-Haas-Weg geschehen darf sich nicht wiederholen!

Die Baumschutzsatzung könnte beispielsweise für Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter und mehr, gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden, gelten. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, soll der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend sein. 

Gelten könnte die Regelung auch für mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Stammumfänge 80 Zentimeter und mehr beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 Zentimeter aufweist. Ausgenommen von diesem Beschluss sollen nur Bäume des kommunalen Forstes sein. 

Auch fachgerechte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwehr einer drohenden Gefahr für Personen und Sachwerte sollen nicht betroffen sein.

Politisches Ziel ist es, den Wert des städtischen Grüns wieder stärker ins Bewusstsein zu rücken. Denn gerade im städtischen Bereich erfüllen Bäume und Grünanlagen wichtige Funktionen für die Sauerstoffproduktion, für Verdunstung und Luftkühlung, als Luftfilter und Lärmschutz, für die Steigerung der Lebensqualität und des Stadtbildes. Durch diese Satzung soll der Baum- und Grünbestand zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen auf den Menschen und die vorhandenen Biotope, zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Erhaltung eines artenreichen Baum- und Grünbestandes geschützt werden.


 


 

 

ANTRAG:
 

 Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzung für den Schutz von Bäumen auszuarbeiten. 

 
 

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