Neue Gebühr, höhere Kosten?

30.11.20 –

Zu dem Artikel: “Wemdinger müssen für Trinkwasser und Abwasser bald mehr bezahlen”

Seit März 2003 ist die bis jetzt praktizierte Abrechnung nach dem Frischwasserbezug für beide Abwasserarten (Schmutz- und Niederschlagswasser) nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nicht (mehr) zulässig, wenn die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung größer als 12% der gebührenfähigen Gesamtkosten sind.

Die Stadtverwaltung hat deshalb in einer Sitzung des Bauausschusses im Jahr 2010 einen Auftrag vergeben, um feststellen zu lassen, wie hoch die anteiligen Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung seien. Das Ergebnis kam 2011 und wurde in einer nicht-öffentlichen Sitzung, verkündigt: 18%. Damit hätte schon damals eine gesplittete Abwassergebühr eingeführt werden müssen! Dies wurde aber von dem damaligen Stadtrat und dem Bürgermeister nicht realisiert.

Bei der privaten Klage gegen einen Gebührenbescheid wurde die Stadt gerichtlich aufgefordert, nochmals festzustellen, wie hoch der Anteil der Regenwasserkosten an den Abwasserkosten ist. Auch in diesem neuen Gutachten, in dem die Zeitspanne von 2016 bis 2017 untersucht wurde, wurde der Toleranzraum ebenfalls weit überschritten.
Damit nicht alle Gebührenbescheide ungültig werden und die Stadt die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, musste die Stadt eine gesplittete Abwassergebühr einführen.
Die Beratungs- und Durchführungskosten betragen laut Zeitungsbericht ca. 80.000€, ob es ohne diese Beratung gegangen wäre, wenn man die Mustersatzung des Innenministeriums hergenommen hätte, können wir nicht beurteilen.
Mit der vorgestellten und von der Verwaltung mit Hilfe des Fachbüros Dr. Schulte ausgearbeiteten Satzung sind wir deshalb nicht einverstanden, weil diese alles andere als gerecht ist. Es wird durch ein mehr oder minder kompliziertes Verfahren eine Grundstücksfläche errechnet, welche nicht unbedingt mit der tatsächlich versiegelten Fläche zu tun hat, obwohl diese vorab genau erfasst wurde.
Beispiel: Abhängig von der Grundstücksgröße muss für ein Haus mit 150m² versiegelter Fläche in der gleichen Stufe zwischen 120m² und 200m² bezahlt werden, obwohl es immer die selbe versiegelte Fläche von 150m² ist, welche das Regenwasser in einen öffentlichen Kanal spült.

Und noch etwas: Obwohl auch der m³-Preis für das Abwasser gestiegen ist, sind die Gebühren für die Abwasserbeseitigung eher gesunken - ohne die gesplittete Abwassergebühr wäre die Abwassergebühr von 3,05€ auf knapp 4,00€ gestiegen; der Wasserpreis, unabhängig von dieser Erhöhung, wie jetzt beschlossen, ebenfalls auf 1,60€ gestiegen. Rechnen Sie mal mit diesen Zahlen.

Die Anhebung beim Abwasser kommt u.a. daher, weil in der letzten Zeit viel (und damit sind Millionen gemeint) in die Erneuerung und teilweise Vergrößerung der Kanäle (Gundekar-, Zech-, Hubertus-, Scheyringstraße) investiert wurde und diese Summen jetzt, da Eigenbetrieb, direkt auf die Gebühren umgelegt werden müssen.

Die “intensive“ Besprechung des Gebührenmodells bestand darin, dass in der Finanzausschussitzung vom 29.10. zum erstenmal das Konzept einer Abwassersatzung dem Stadtgremium vorgestellt wurde. Obwohl wir mehrfach beim Bürgermeister und der Verwaltung nachgefragt haben, wann sich das Gremium über die Gestaltung und unterschiedliche Bewertungsfaktoren auseinandersetzt, wurden wir stets auf die Finanzsitzung vertröstet. Bei dieser konnten einige, aber nicht alle, Fragen geklärt werden. Die Fragen oder Anmerkungen kamen eigentlich nur von den Grünen und der Frauenliste, die anderen Gruppierungen hielten sich da sehr bedeckt.  Diskussion oder gar die Erörterung, welche weiteren Modelle möglich gewesen wären, gab es nicht.

Es ging bei der Stadtratssitzung nicht um ein “nachtarocken” sondern darum, dass wesentliche Aspekte nicht besprochen wurden.

Deshalb konnte von den Grünen und der Frauenliste keine Zustimmung zu der vorgelegten Satzung erteilt werden. Die anderen Parteien haben das anders gesehen.

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