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23.11.14 –
Sehr geehrter Oberbürgermeister Faul, liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Stadtrat möge beschließen:
1.Der Nördlinger Stadtrat lehnt die Abkommen TTIP, CETA und TISA ab.
Es handelt sich bei den Abkommen um Handelsverträge, die einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellen.
2.Der Stadtrat wird diese ablehnende Haltung in geeigneter Weise gegenüber der
Landes- und Bundesregierung sowie dem Europäischen Parlament deutlich
machen.
Stattdessen sollen sich die politischen Gremien für ein alternatives Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission in der Handelspolitik einzusetzen, bei dem auch die kommunalen Spitzenverbände in die Verhandlungen mit einbezogen
werden.
3.Der Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge unter Einschluss der öffentlichen
Dienstleistungen (zum Beispiel Wasserversorgung und Abfallentsorgung) soll vom
Geltungsbereich des Freihandelsabkommens ausgeschlossen werden.
4.Der Nördlinger Stadtrat lehnt Schiedsgerichtsverfahren ab, die keiner gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden können.
Begründung:
Nach dem Scheitern der globalen Liberalisierungsbestrebungen innerhalb der
Welthandelsorganisation WTO, plant die Europäische Union derzeit eine neue
Generation von Freihandelsabkommen:
Ein Abschluss dieser Abkommen würde auch die Stadt Nördlingen betreffen:
1. Handelsabkommen, die das Regelungs- und Entscheidungsrecht der Kommunen
im Bereich der Daseinsvorsorge achten, müssten die Möglichkeiten der Kommunen
bewahren, öffentliche Dienste wie z.B. Trinkwasserversorgung zu erhalten,
wiederzubeleben, zu rekommunalisieren, auszuweiten und neu zu schaffen. Vom
Geltungsbereich der Vorschriften zur Marktöffnung sowie von Investitions-
schutzklauseln in solchen Abkommen müssen sie umfassend und explizit
ausgenommen sein. Sowohl die TTIP als auch das CETA genügen diesem Anspruch
nicht. Eine besondere Bedrohung stellt das TISA dar, das eine weitgehende
Kommerzialisierung öffentlicher Dienstleistung erreichen möchte. Es darf nicht
passieren, dass bestehende europäische Umwelt-, Gesundheits- und
Sozialstandards künftig als "Investitionshemmnisse" von einem Schiedsgericht
ausgehebelt werden können.
2. Die Landwirtschaft in Nordamerika arbeitet unter völlig anderen Bedingungen als im Landkreis Donau-Ries mit seinen bäuerlichen Strukturen. Sie durch eine
Marktöffnung für Agrarprodukte in direkte Konkurrenz zu setzen würde die regionale Landwirtschaft ernsthaft bedrohen.
Dabei ist irrelevant, ob eine Marktöffnung durch eine Harmonisierung von Standards und Verfahren, eine gegenseitige Anerkennung von Standards oder eine Senkung oder Abschaffung von Zöllen erreicht wird.
3. Ein explizites Ziel der amerikanischen Verhandlungsführer in den Verhandlungen
über die TTIP ist eine Öffnung des europäischen Markts für Lebensmittel, die mit
Gentechnik, Wachstumshormonen oder in der EU nicht zugelassenen Pestiziden
produziert wurden. Eine Verhandlung der europäischen Gesetzgebung in diesem
Bereich ist nicht akzeptabel.
4. Bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP ist dafür Sorge zu
tragen, dass bestehende europäische Umwelt-, Gesundheits- und Sozialstandards
künftig nicht als "Investitionshemmnisse" von einem Schiedsgericht ausgehebelt
werden können.
Weitere Begründungen sind aus dem Beschluss der Bürgermeister des Kreisverbandes Roth des Bayerischen Gemeindetages zu entnehmen, der beigefügt
ist.
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