Gerechte Abwassergebühr für Wemding

01.07.18 –

Die Abwassergebühr in der Stadt Wemding ist ein Stück weit ungerecht. Daher hat unser Stadtrat Werner Waimann vor dem Verwaltungsgericht Augsburg geklagt. Die Stadt Wemding erhebt aktuell keine gesplittete Abwassergebühr, die Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt abrechnet. Die Abwassergebühr wird nur nach dem Frischwasserbezug berechnet. Ein Grund, der für eine gesplittete Abwassergebühr spricht, sind beispielsweise die viele Leerstände in Wemding. Von den leerstehenden Grundstücken fließt zwar Regenwasser in die Kanalisation, die Besitzerinnen und Besitzer zahlen aber keine Abwassergebühr.

Der für eine gesplittete Gebühr notwendige Anteil von mindestens zwölf Prozent Kostenanteil durch Regenwasser ist laut einem Gutachten, das einen Anteil von 17 Prozent ausgewiesen hat, gegeben. Die Stadtverwaltung vertritt die Ansicht, dass der Anteil niedriger ist.

„Ich will, dass eine Niederschlagswassergebühr eingeführt wird.“, Werner Waimann.

Schließlich stellte sich heraus, dass das Verwaltungsgerichts nicht für diese Entscheidung zuständig ist, sondern entweder eine politische Entscheidung im Stadtrat oder eine Normenkontrollklage gegen die Satzung nötig ist. Während der Verhandlung nahm Werner Waimann deshalb seine Klage zurück. Vereinbart wurde, dass die Stadt Wemding vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband die bisherige Kalkulation begutachten lässt. Anhand der Überprüfung soll das weitere Vorgehen besprochen werden.

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