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17.06.12 –
Die Fraktion hat dazu an den Oberbürgermeister folgende Anträge gestellt:
Alternativer Musterkonzessionsvertrag
Nach Meinung der Fraktion Grüne/JA ist es dringend geboten, sich bei Konzessionsverträgen nicht mit der längstmöglichen Laufzeit von 20 Jahren zu binden, um einerseits den Wettbewerb im Markt der Netzbetreiber und daraus resultierende geringere Netzentgelte zu ermöglichen und um als Stadt flexibler, da nicht erst nach 20 Jahren, auf Veränderungen bei der Energieversorgung reagieren zu können.
Der Alternative Musterkonzessionvertrag hat zwar ein Laufzeit von 20 Jahren, sieht aber ein Sonderkündigungsrecht der Kommune nach 10 und 15 Jahren vor und spiegelt damit die vorgenannten Aspekte wieder.
Die Vorlage kann mit seinen Regelungen zur Erdverkabelung als Standard und zum stärkeres Mitspracherecht der Kommune sowie des fairen Interessenausgleichs zwischen Konzessionsgeber und Netzbetreiber als kommunalfreundlich bezeichnet werden.
Zugleich greift das Vertragsmuster aktuelle Herausforderungen in der Energiepolitik auf und formuliert dazu im Rahmen des rechtlich Zulässigen u.a. Regelungen zur Förderung der dezentralen Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz.
Aufgrund der angeführten Punkte erscheint der Fraktion Grüne/JA der "Alternative Musterkonzessionsvertrag" als die bessere Grundlage für den Neuabschluss der Stromkonzession, um die bisherigen Aktivitäten im Rahmen des European Energy Award fortzuführen und die im integrierten kommunalen Klimaschutzkonzept der Stadt Donauwörth formulierten Ziele und Maßnahmen zu erreichen.
Ein zur Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde nötiges Rechtsgutachten liegt für den Mustervertrag auch vor und kann zusammen mit dem Vertrag auf den Seiten der Grünen Baden-Württemberg heruntergeladen werden.
Zweckbindung Konzessionsabgabe
Die Zweckbindung für die Konzessionsabgabe greift eine im integrierten Klimaschutzkonzept Donauwörth aufgeführte Maßnahme (Nr. 33, Seite 10) auf.
Nachdem das Konzept im Bau- und Grundstücksausschuss vom 23. April 2012 einstimmig beschlossen wurde, wäre somit ein erster Schritt zur Umsetzung gemacht.
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